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   OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09   

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https://dejure.org/2010,23597
OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09 (https://dejure.org/2010,23597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.05.2010 - 5 A 110/09 (https://dejure.org/2010,23597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 (https://dejure.org/2010,23597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 86 Abs. 1
    Ernsthafte Zweifel, Sachverhaltsaufklärung, Abschnittsbildung, Straßenausbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Sachverhaltsaufklärungspflicht eines Gerichts durch Wertung der örtlichen Verhältnisse als gerichtsbekannt ohne Inaugenscheinnahme i.R.e. Verfahrens um Straßenausbaubeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Beachtung der Sachverhaltsaufklärungspflicht eines Gerichts durch Wertung der örtlichen Verhältnisse als gerichtsbekannt ohne Inaugenscheinnahme i.R.e. Verfahrens um Straßenausbaubeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Leipzig, 18.11.2008 - 6 K 1154/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09
    Az.: 5 A 110/09 6 K 1154/05.

    Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 18. November 2008 - 6 K 1154/05 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 63.07
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils (§ 108 Abs. 1 VwGO) liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst vor, wenn gute Gründe dafür sprechen, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. auch Beschl. des Senats vom 29.1.2009 - 5 B 63/07 - und vom 2.5.2007 - 5 B 223/05).
  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09
    Insoweit muss insbesondere vorgetragen werden, dass entweder bereits im erstinstanzlichen Verfahren in der mündlichen Verhandlung auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder inwiefern sich die Beweisaufnahme dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen müssen.Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Betroffenen in der Tatsacheninstanz, insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr des BVerwG zum entsprechenden Revisionsgrund, vgl. Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 655/15

    Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Globalberechnung; Kontrollrechnung,

    Die ernstlichen Zweifel können sich auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ergeben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).

    Die Erwägung, dass die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, so kompensieren (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4), gilt aber in gleicher Weise für das Geltendmachen ernstlicher Zweifel.

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 09.12.2013 - 5 A 188/12

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Herstellung zu DDR-Zeiten,

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 12.12.2013 - 5 A 213/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsbeiträge, endgültige

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.08.2010 - 4 A 602/08

    Stilllegung, Tankstelle, Beitreiber, Sachaufklärung

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Betroffenen in der Tatsacheninstanz, insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (SächsOVG, Beschl. v. 20.5.2010 - 5 A 110/09 -, juris; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum entsprechenden Revisionsgrund, vgl. Beschl. v. 31.5.2010 - 4 BN 15/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10

    Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch

    Dabei können die Gründe, die zu ernstlichen Zweifeln Anlass geben, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes resultieren (SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 6. Dezember 2002 - 4 B 322/00 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 01.02.2011 - 2 A 45/09

    Dienstunfall, Kausalität, Zweifel am Gutachten

    Ein solcher Verstoß könnte nur dann vorliegen, wenn sich dem Verwaltungsgericht eine solche weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 - OVG NRW, Beschl. v. 21. April 2010 - 1 A 1326/08 -, juris) und es nicht auf Grundlage der vorhandenen ärztlichen Stellungnahmen von einem geklärten Sachverhalt hätte ausgehen dürfen.
  • OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15

    Denkmal, Außendämmung, Dämmmaßnahmen, Genehmigungspflicht

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 548/13

    Straßenreinigungsgebühren; ; Gebührenminderung; ; mangelhafte Reinigungsleistung;

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 409/13

    Geltendmachung der Aufklärungsrüge im Rahmen des Zulassungsgrunds ernstlicher

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Betroffenen in der Tatsacheninstanz, insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., vgl. zum entsprechenden Revisionsgrund: BVerwG, Beschl. v. 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
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